Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 26. Juni 2025
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen JaxAI.agency, Alexander Janowski, Otto-Speckter-Str. 59, 22307 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Automatisierungsdienstleistungen.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Prozessautomatisierung, insbesondere:
- Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen
- Entwicklung und Implementierung von Automatisierungslösungen
- Integration von Software-Systemen
- Schulung und Support
- Wartung und Weiterentwicklung von Automatisierungen
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot.
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
- Der Auftraggeber kann über das Kontaktformular oder per E-Mail eine unverbindliche Anfrage stellen.
- Auf Basis der Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln erfolgen.
§ 4 Leistungserbringung
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich remote. Vor-Ort-Termine beim Auftraggeber werden gesondert vereinbart.
- Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch stets Vertragspartner des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer wird bei der Leistungserbringung die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, beachten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
- Der Auftraggeber benennt einen qualifizierten Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.
- Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Vor Implementierung von Automatisierungen sind entsprechende Backups anzulegen.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand vergütet.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung im Angebot. Es gelten die dort genannten Preise.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung wie folgt:
- 50% der vereinbarten Einrichtungsgebühr bei Vertragsschluss
- 50% der Einrichtungsgebühr bei Projektabschluss
- Monatliche Wartungsgebühren im Voraus
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- bereits öffentlich bekannt sind oder werden
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen
- Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
- Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 8 Nutzungsrechte
- An individuell erstellten Automatisierungslösungen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
- Standardkomponenten, Vorlagen und Know-how des Auftragnehmers verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält hieran lediglich ein Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
- Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen.
- Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer wird gemeldete Mängel in angemessener Frist beheben.
- Die Haftung des Auftragnehmers ist wie folgt beschränkt:
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt
- Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
- Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 11 Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
- Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Ausfall von Telekommunikationsnetzen.
- Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt höherer Gewalt zu informieren.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Auf alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JaxAI.agency, Alexander Janowski, Otto-Speckter-Str. 59, 22307 Hamburg) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stand: 26. Juni 2025
Anbieter: JaxAI.agency, Alexander Janowski, Otto-Speckter-Str. 59, 22307 Hamburg